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1960

1960

Anpassung. Konfirmandenzeit wird verkürzt

Die Synode legt den Konfirmationstermin auf die Pfingstzeit und reduziert die Gesamtdauer des Unterrichts von zwei Jahren auf 15 Monate. Erstmals kommen in der Debatte auch nicht religiöse Aspekte der Konfirmation in den Blick: die Konfi-Zeit als Lebensbegleitung in der Pubertät.

Hilfsdach. Diakonisches Werk entsteht

Die Synode beschließt, das 1945 gegründete Evangelische Hilfswerk und den Landesverein für Innere Mission unter der Leitung von Otto Hahn zum Diakonischen Werk in Hessen und Nassau (DWHN) zusammenzuführen. Der Leiter des Hilfswerks Walther Rathgeber wird erster Leiter des DWHN.

Friedliebende Zivis. Beratungsstelle für Kriegsdienstverweigerer gegründet

Als Reaktion auf Wiederbewaffnung und Militärseelsorge etabliert die EKHN eine Beratung für Kriegsdienstverweigerer. Fritz Eitel baut ein Netzwerk dafür auf und wird damit zum Vorreiter auch für andere Kirchen und die EKD. Innerhalb des Jahres 1968 verdoppelt sich die Zahl der Verweigerer in Deutschland auf fast 12.000. Im gleichen Jahr etabliert die EKHN in Darmstadt die Beratungsstelle für Kriegsdienstverweigerer und Zivildienstleistende. 1987 weist die EKHN dafür zwei Stellen aus. Angesichts des Golfkriegs 1991 erhöht sich die Zahl der Verweigerer auf über 151.000. Einen Höchststand bringt das Jahr 2002 mit fast 190.000. Viele Zivis tun ihren Dienst in Kirche und Diakonie. 2011 wird die Wehrpflicht in Deutschland ausgesetzt. Die Beratungsstelle bildet heute im Zentrum Ökumene die Abteilung Gerechtigkeit – Frieden – Globales Lernen.

Kinder bleiben weg. Landesverband für Kindergottesdienst in Hessen und Nassau gegründet.

Dem nachlassenden Interesse am Kindergottesdienst begegnet die EKHN mit einer Initiative zur Steigerung der Qualität. Dafür gründet sie den Landesverband für Kindergottesdienst, der vor allem das Engagement Ehrenamtlicher bei der Gestaltung unterstützen soll.

 

 

1960/1962

Balancierte Partnerschaft. Staatskirchenverträge mit den Ländern Hessen und Rheinland-Pfalz

Die von Oberkirchenrat Georg Krüger-Wittmack ausgehandelten Verträge regeln die Zusammenarbeit mit dem Staat in den Bereichen Religionsunterricht, Seelsorge in Krankenhäusern und im Strafvollzug sowie Kirchensteuer, Denkmalpflege und historische Staatsleistungen.

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