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Geschichte der EKHN

Der Kirchentag

Vorläufige Kirchenleitungen und der Verbindungsausschuss

Im April 1945 bildeten sich Vorläufige Leitungen der Evangelischen Landeskirche in Hessen, in Frankfurt am Main sowie in Nassau. Sie vereinbarten im Mai die Bildung eines Verbindungsausschusses, der eine gemeinsame Landeskirche Hessen und Nassau vorbereiten sollte.

Am 24. September 1945 wurde der Verbindungsausschuss durch die Vorläufigen Leitungen der drei Evangelischen Kirchen bestätigt. Ein Jahr später fasste man den gemeinsamen Beschluss, die seit 1933 bestehende Rechtsnot in der bisherigen Landeskirche Nassau-Hessen zu überwinden und die Neuordnung dieser Landeskirche herbeizuführen". Innerhalb der drei bisherigen kirchlichen Teilgebiete wurden Dekanats- bzw. Kreissynoden gewählt, diese wählten ihrerseits Vertreter für einen Kirchentag.

Der Kirchentag

Der Kirchentag begann am 30. September 1947 mit einem Gottesdienst in der Stadtkirche zu Friedberg. Die eigentlichen synodalen Verhandlungen fanden anschließend in der Burgkirche statt. Eine Geschäftsordnung wurde genehmigt und der Zusammenschluss der Evangelischen Kirche im Gebiet der früheren Landeskirche Nassau-Hessen kirchlich und rechtlich bestätigt. Anschließend trat der Kirchentag als Verfassunggebende Synode zusammen.

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